Sonntag, 20. Januar 2013

Wildtierschutz Deutschland e.V. - www.wildtierschutz-deutschland.de - harryandanimals@gmail.com - Gmail

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Posted: 19 Jan 2013 07:49 AM PST

Das Ministerium der Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner hat als Antwort auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Zwangsbejagung einen Entwurf zur Novellierung des Jagdgesetzes vorgelegt. Sowohl aus der Sicht Betroffener als auch vieler Tier- und Naturschutzorganisationen ist dieser vollkommen unzureichend. Lesen Sie dazu nachfolgend den offenen Brief des Weinguts und Biohotels Gänz aus Hackenheim / Rheinland-Pfalz:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

bei Durchsicht der von Ihrem Ministerium entworfenen Überarbeitung des Jagdgesetzes anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 26.06.2012 müssen wir zu dem Schluss kommen, dass Sie bei Ihrer Ausarbeitung offenbar nicht die Positionen der direkt betroffenen Anspruchsgruppe gehört und eingebunden haben: nämlich jene Grundstücksbesitzer, denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ausdrücklich das Recht eingeräumt hat, dass sie die Bejagung ihrer Flächen per Gesetz nicht dulden müssen, sofern sie dies aus ethischen Gründen nicht möchten. Zu jenen Grundstücksbesitzern gehören als landwirtschaftlicher Gemischtbetrieb auch wir. Die zahlreichen Einschränkungen und Bedingungen, die in Ihrem Entwurf an eine jagdliche Befriedung der Flächen geknüpft werden, zeigen, dass hierbei nicht in erster Linie eine klare Umsetzung des Auftrags vonseiten des EGMR im Mittelpunkt stand, sondern vielmehr eine Verwässerung der EGMR-Entscheidung zugunsten der Jagd-Befürworter verfolgt wurde. Diese eindeutig einseitige Sichtweise wird in zentralen Punkten des Gesetzesentwurfes deutlich:

Unverhältnismäßige finanzielle Belastungen für Grundstückseigentümer So wird die Erfüllung eines Menschenrechts nach der Europäischen Menschenrechtskonvention an erhebliche, unverhältnismäßige finanzielle Belastungen gebunden:

Danach sollen wir Schadensersatz an den Jagdpächter bezahlen, damit unsere Grundstücke unmittelbar jagdlich befriedet werden können – und nicht erst nach Ablauf des Pachtvertrags, der in der Regel auf viele Jahre geschlossen wird. Dies kommt einem entgeltlichen Erwerb von Menschenrechten, die eigentlich bedingungsloses Recht darstellen, gleich.

Ebenso sollen wir für alle sogenannten Wildschäden im gesamten zugehörigen Jagdrevier finanziell in Verantwortung genommen werden können. Dies kommt einer Bestrafung für unsere Wahrnehmung von Menschenrechten gleich, die zudem auch wissenschaftlich völlig unbegründet ist, da es keinerlei stichhaltige Beweise dafür gibt, dass eine jagdliche Befriedung unserer Flächen zu vermehrten Wildschäden auf anderen Flächen führen soll. Hinzu kommt, dass eine pauschale Einordnung der Einwirkungen der Wildtiere in ihrem Lebensraum als “Schaden” jeder wissenschaftlichen und unparteiischen Betrachtung entbehrt. Dass im Gesetzestext an dieser Stelle von “Wildschäden” gesprochen wird, zeigt deutlich, dass beim Entwurf nur eine Interessenseite ernsthaft gehört wurde: Vertreter der Land- und Forstwirtschaft, die die heimischen Wildtiere als Schädlinge betrachten und legitime Natureinwirkungen – vergleichbar mit Wettereinflüssen – entgeltet sehen möchten, sowie Vertreter der Jagdbefürworter, die sogenannte Wildschäden als Legitimation für ihr Handeln voranstellen. Dass diese Einwirkungen der heimischen Wildtiere aus wildbiologischer Sicht und von Seiten des Naturschutzes eine andere Bewertung erfahren, wird in Ihrem Entwurf völlig außer Acht gelassen. Auch wird übergangen, dass ein erhöhter Jagddruck bei verschiedenen Arten in der schlussendlichen Folge sogar die Entstehung und Vermehrung von Wildschäden auf landwirtschaftlichen Kulturflächen zu verantworten hat. Auch hierfür können die Ökologie und Biologie hinreichende Erklärungen geben. Von einem Solidaritätsgedanken hinsichtlich der Wildschadenregulierung kann daher keine Rede sein. Vielmehr handelt es sich hier bei diesem Entwurf um einen Diskriminierungsgedanken gegenüber Grundstückseigentümern, die einer Bejagung auf ihren Grundstücken aus gutem Grund widersagen möchten.




Ungerechtfertigte Bedingungen für eine Befriedung Weiterhin wird mit den Bedingungen in Absatz (1) postuliert, dass ein Ruhen der Jagd auf Grundstücken

I. den Artenreichtum sowie einen gesunden Wildbestand gefährden könnte,
II. zu übermäßigen Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft führen könnte,
III. den Naturschutz und die Landschaftspflege gefährden könnte,
IV. Tierseuchen stimulieren könnte
und
V. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sein könnte.

Diese Szenarios werden allerdings von Ihrer Seite nicht mit belastbaren Argumenten belegt, sondern stellen vielmehr einen Vorwand dar, um das Ruhen der Jagd auf den Grundstücken von Antragstellern ablehnen zu können. Denn wissenschaftliche Erkenntnisse machen deutlich, dass keines dieser postulierten Gefahrenpotentiale ursächlich mit einem Ruhen der Jagd in Verbindung gebracht werden kann. Darüber hinaus ist eine erneute Abwägung zwischen Allgemeinwohl und unserem individuellen Menschenrecht bei der Antragstellung für das Ruhen der Jagd auf unseren Flächen ohnehin zum einen überflüssig und zum anderen unverhältnismäßig einschränkend, da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eben jene Interessen, die mit § 6a (1) berücksichtigt werden sollen, bereits in seine Entscheidung hat einfließen lassen. Das Ergebnis dieser Abwägung ist hinreichend bekannt.

Mangelhafte Zusicherung von Menschenrechten Sollten wir nach all diesen Hürden, die uns für eine schlichte Einhaltung von Menschenrechten in den Weg gestellt werden, letzten Endes ein offizielles Ruhen der Jagd auf unseren Grundstücken erreichen, können wir dennoch nicht beruhigt davon ausgehen, dass unser Menschenrecht gewahrt wird: Denn auch dann kann immer noch eine Jagdausübung angeordnet werden, für welche die Gründe von objektiver und wissenschaftlicher Warte nicht nachvollziehbar sind.

Schlussendlich fragen wir uns, wie eine erfolgreiche Zusicherung von Menschenrechten umgesetzt werden kann, wenn ein Verstoß – sollte sich dieser auch nur “aus Versehen” ereignen – für den Handelnden ohne Folgen bleibt: Denn gemäß der Änderung des Strafgesetzbuches (§ 292 StGB) bleibt es für einen Jäger ohne strafrechtliche Folgen, wenn er auf einem befriedeten Grundstück Tiere erschießt.

Alleine diese Punkte muten äußerst seltsam an, wenn man davon ausgeht, dass die Novellierung des Jagdgesetzes und die damit verbundenen Vorschriften eigentlich im Interesse und für Grundstückseigentümer wie uns, denen eine Befriedung ihrer Flächen aus ethischen Gründen vom EGMR zugesichert wurde, formuliert sein sollten. Unsere Interessen sehen wir hier mehr als nur unzureichend umgesetzt.

Fragwürdiger politischer Entscheidungsprozess Im Sinne eines demokratischen, pluralistischen Entscheidungsprozesses vermissen wir außerdem, dass Sie Ihren Kollegen im Bundestag keine ausreichenden wissenschaftlichen Begründungen mit diesem Gesetzesentwurf zu Verfügung stellen, um in eigener Abwägung zu einer angemessenen Entscheidung hinsichtlich dieser notwendigen Änderung des Bundesjagdgesetzes zu kommen. Vielmehr erweckt dieser Entwurf bei Unbeteiligten, die mit den Hintergründen nicht vertraut sind, den Eindruck als sei das Ruhen der Jagd eine Gefährdung für Natur und Gesellschaft – was de facto nicht der Fall ist, sondern vielmehr das Gegenteil.

In diesem Sinne möchten wir Sie auf diesem Wege dazu anregen, die wesentlichen Punkte Ihres Entwurfes noch einmal aus den notwendigen anderen Perspektiven zu überprüfen und Ihren Kollegen im Bundestag für die 2. und 3. Lesung im Bundestag objektive Hintergrundinformationen darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Samstag, 19. Januar 2013

Jäger in der Psychoanalyse | Blog

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Jäger in der Psychoanalyse

In der heutigen Gesellschaft gilt, wer beim Töten nichts fühlt, ist schwer gestört. 
Seelisch kranke Jäger rechtfertigen mantramässig ihr schäbiges Hobby damit, dass sie am Beute machen Freude haben - das Töten von Lebewesen also ihr Ziel ist.
Dabei ist Jagen kein existenzieller Trieb mehr zum Überleben. Der Hunger- und Dursttrieb kann in diesem Zeitalter ethisch korrekt befriedigt werden. Zudem gibt es Fleisch im Überfluss. Der Jagdtrieb ist ein archaisches Überbleibsel aus vergangener Zeit, wie Kannibalismus, Vergewaltigungen, Gewalt und Totschlag.
Das Töten von Wildtieren aus Spass und Lust ist etwas primitives und barbarisches, zu dem sich eine kleine Minderheit der Gesellschaft hingezogen fühlt.
Reduziert man die Taten der Jäger nur aufs Beutemachen, leben wir in der Schweiz inmitten eines grossen Open Air Schlachthauses. Kinder, Touristen, die Bevölkerung sind Zeugen unrechtmässiger und widerlichen Zustände, innerhalb einer durch Jäger misshandelten Demokratie.
Die meisten ethisch entwickelten Naturfreunde machen schöne Erlebnisse in der Natur, ohne Wildtiere exekutieren zu müssen, damit ihre Sinne befriedigt sind. Es gibt unzählige lobenswerte Menschen, welche die Natur auch nutzen. Nachhaltige, selbstlose Arbeit leisten bei der Feuerwehr, Zivilschutz, Tierschutz, Vegetarier und Veganer die Trockenmauern erstellen etc, Biotope pflegen, Landdienste, Rehkitzrettung usw.
Aus neurowissenschaftlicher Sicht ist auch interessant, das Gewalttaten das Gehirn verändern. Das Gleichgewicht der intellektuellen Fähigkeiten und der niederen animalischen Triebe gestört wird. Jägern fehlt oftmals der Respekt vor Mitlebewesen. Ihre inneren Dämonen reagieren ungehalten auf Einschränkungen, Ratschläge und Kritik aus der Bevölkerung.
Es ist daher nicht verwunderlich, dass es in der Vergangenheit Tierschützer waren, die den Antrieb für Verbesserungen im Wildtierschutz aufgleisten. Die Jäger reagierten immer widerwillig auf Initiativen des Fortschritts. Der gesunde Menschenverstand führte im Jagdwesen zu mehr Wildtierschutz, durch die Abschaffungen von Tellereisen oder die Vogeljagd mit Leimruten. Tierschützer waren die treibende Kraft, damit die Jagdzeiten eingeschränkt und die Anzahl an jagdbaren Arten reduziert wurde. Die Ethik der Jäger rennt traditionell immer dem Zeitgeist hinterher.
Jäger sind gewalttätig und aggressiv. Kein Wildtier gibt sein Leben freiwillig her. Gewalt durch die Jägerhand wird immer weniger toleriert und dies ist gut so. Die Jagd wird zu Recht aus allen Himmelsrichtungen kritisiert. Hobbyjagd ist ein krankhaftes Verhaltensmuster, welches in Friedenszeiten erlaubt, dem Töten im Tierreich zu frönen. Jäger sind Wildtierspanner.
Jäger sind schlechte Liebhaber der Wildtiere
Jäger kaufen Wildtiere über Revier- oder Patentbeiträge, um an ihnen ihre Triebe ausleben zu können, wie Männer Frauen in der Prostitution kaufen. Es geht dabei weniger um Liebe, sondern um eine Illusion. Die Sexspielzeuge der Jäger sind Nachtsichtgeräte, Wilduhren, Fotofallen, Tarnkleidung, Geruchsfilter, Lasermessgeräte, beleuchtete Zielfernrohre, Spezialgeschosse, Messer, Waffen usw.
Alljährlich wütet im Herbst der Jagdvirus auf seinem Höhepunkt. Hauptmotiv dabei ist die Trophäengier auf ein schönes Geweih.
Jäger jagen nicht, um ein ökologisches Gleichgewicht herzustellen, noch regulieren sie aus ökologischer und ökonomischer Sicht Wildtierbestände nachhaltig. Da durch den Jagddruck Wildtierpopulationen eher zunehmen, tragen sie auch nicht wirklich zur Wildschadensverminderung bei. Jäger sind keine Naturschützer sondern archaische Naturausnutzer zum Leidwesen vieler. Jäger nähren den Kult des Todes und sind eingebunden in sektiererische Strukturen.
Wildtierpopulationen könnten auch mittels Geburtenkontrolle nachhaltig reguliert werden ohne Kriege im Tierreich. Zudem ist anhand von Fallbeispielen in jagdfreien Gebieten erwiesen, dass der Jagddruck Wildtierpopulationen stören und erhöhen, die Natur am besten Wildtierpopulationen reguliert.
Die Jagd quält sinnlos unzählige Tiere. Jäger regulieren nicht, sie dezimieren und dies weder richtig, noch erfolgreich. Landwirte, Forst, Weinbauer beklagen Jahr für Jahr angeblich grosse Schäden an den Kulturen. Zerschossene Wildtierbestände produzieren mehr Nachkommen, als in unbejagten Gebieten. Die Jäger sind also für die Schäden verantwortlich, besonders für die vielen Wildunfälle. Die Jagd ist der Schaden schlechthin. Unzählige Tonnen des hochgiftigen Blei ihrer Munition hinterlassen sie der Bevölkerung bei ihrem Hobby. Sie vergiften unsere Umwelt hochgradig und versuchen der Bevölkerung ungesundes mit Angsthormonen angereichertes Wildbret unterzujubeln.
Jäger morden nicht nur kranke oder alte Tiere, sondern nicht selten die stärksten und gesündesten Wildtiere. Eine grosse Anzahl Tiere werden im Laufe der Jagd nur verletzt und nicht getötet. Jagen zerstört die natürliche Balance von Tierpopulationen.
Kulturlandschaft bedeutet auch, dass man die Kultur der Gewaltlosigkeit gegenüber Lebewesen praktiziert. Jagd auf Lebewesen ist Unkultur, genauso wie es Sodomie, Stierkampf oder Krieg ist. Gottgegebene Kultur ist: du sollst nicht töten, dies hat auch Hubertus erkannt. Jagd ist hässlich. Jagd ist Tierquälerei. Jagd gibt vor etwas zu sein, was es gar nicht ist.
Die Jagd hat versagt. Jäger üben ihr unsägliches Handwerk hauptsächlich um ihrer selbst willen aus, also aus Interesse, Vergnügen und Leidenschaft. Jäger fehlinformieren die Öffentlichkeit regelmässig gezielt, um den Rückhalt für ihr barbarisches Hobby zu erhalten.
Seit Jahrzehnten versuchen die Jäger die Wildtierpopulation zu regulieren, was ihnen bis heute auf eine zivilisierte Art und Weise nicht gelungen ist. Jäger sind scheinbar behandlungsresistent gegen tierschützerische Alternativen. Man stelle sich mal vor, wenn die Polizei die Probleme mit dem Säugetier Mensch so regeln würden, wie es die Jäger mit den Wildtieren veranstalten.
"Jagen und Töten werden der Aggression und dem Dominanzstreben zugeordnet. Dass sich Jagen als „gute“, ja saubere Methode des Tötens empfiehlt, ist nur möglich vor dem Hintergrund einer Komplizenschaft des Schweigens. Verschwiegen wird das Erleben des Tötens. Eine Seelenblindheit, die nur dann ausgesetzt wird, wenn der Jäger das Töten als Blutrausch oder als Erlösung darstellt und es somit wieder zu einem irrealen Event werden lässt. Ein seelischer Ausnahmezustand, dessen Opfer er geworden ist. Dies fällt in den Selbstdarstellungen von Jägern und deren Jagdbeschreibungen auf: Der Jäger überträgt die Verantwortung für sein Tun auf ein autonom in ihm wirkendes Triebgeschehen. Diesem konflikthaften, ja dramatischen Seelenzustand steht die unendliche Leichtigkeit des Tötens gegenüber. Sie wird abgefedert durch eine Pseudo-Logik und Scheinrationalität. Dies sichert, dass Jagen psychisch unauffällig bleibt und Teil der Normalität ist", wie Frau Dr. phil. Hanna Rheinz erklärt.

Freitag, 18. Januar 2013

Kirchenkritiker Karlheinz Deschner im Interview:"Eine Revolution wäre nötig." - Veganer Freigeist

Kirchenkritiker Karlheinz Deschner im Interview:"Eine Revolution wäre nötig." - Veganer Freigeist

Karlheinz Deschner ist als Kirchenkritiker weltbekannt – von seinem leidenschaftlichen Engagement für Tiere hingegen wissen bisher nur wenige.

Ein Beitrag von Susann Witt Stahl