Jagdgegner aus dem Landkreis Kitzingen bekommt recht
Jagd-Verbot auf seinen Feldern: Stefan Körber gewann einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Würzburg.
Zwei weitere bisher dem Jagdrecht unterliegende Flächen in der Region sind "befriedet".
Das Verwaltungsgericht Würzburg (VG) hat nach einer Klage von Stefan Körber (39) entschieden, dass auf Grundstücken in Dettelbach und Mainsondheim ab April bis auf weiteres nicht auf Wildtiere geschossen werden darf.
Das Landratsamt Kitzingen hatte sich geweigert, dem Antrag des Industriemechanikers stattzugeben und dort das Ruhen der Jagd anzuordnen. Der Mann aus Mainsondheim macht ethische Gründe geltend. Körber ist Veganer (Veganer verzichten auf tierische Produkte) und lehnt die Jagd kategorisch ab: "Ich will nicht, dass auf meinen Grundstücken Tiere totgeschossen werden." Er und sein Anwalt Dominik Storr aus Neustadt am Main (Lkr. Main-Spessart) sehen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und den Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) auf ihrer Seite.
Das noch geltende deutsche Jagdrecht sieht vor, dass Eigentümer von Grundflächen eines Jagdbezirks automatisch eine so genannte Jagdgenossenschaft bilden. 2012 hatte der EGMR entschieden, die Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft sei für Menschen, die das Töten von Tieren aus ethischen Erwägungen ablehnen, unverhältnismäßig hart und verstoße folglich gegen die Menschenrechte. An der Zwangsmitgliedschaft stößt sich auch Körber. Er wolle selbst entscheiden, wo er Mitglied sei und wer sein Eigentum betreten dürfe.
Vor diesem Hintergrund ergingen Ende Januar Eilentscheidungen des VGH, die Jagdgegner aus den Landkreisen Bad Kissingen und Würzburg einstweiligen Rechtsschutz gewährten (diese Zeitung berichtete).
Auf die Rechtsprechung von EGMR und VGH nimmt nun auch die 5. Kammer des VG Würzburg Bezug und lässt die Jagd auf den 2,5 Hektar großen Grundstücken des Mainsondheimers bis zur Entscheidung in der Hauptsache ruhen. Das Landratsamt Kitzingen hatte unter anderem argumentiert, mit der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes würden vollendete Tatsachen geschaffen, schließlich werde das Jagdrecht gerade geändert, der Gesetzentwurf habe das Bundeskabinett schon passiert.
Das VG teilt die Bedenken des Amtes nicht. Die nach dem EGMR-Urteil nötige Neuregelung des Bundesjagdgesetzes werde frühestens im April 2014 in Kraft treten. So lange dürfe der in seinen Grund- beziehungsweise Menschenrechten betroffene Eigentümer der Grundstücke nicht vertröstet werden.
Vorläufig weiterhin anzuwenden sind nach der Rechtsprechung, auch der des VG, die Vorschriften über die Wildfolge. Ein Tier, das in einem benachbartem Revier "krankgeschossen" wurde, darf auch dann erlegt werden, wenn es auf ein Grundstück des Antragstellers flüchtet. Das sei notwendig, um weitere Schmerzen oder Leiden des Tieres zu verhindern, so die Richter.
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